Bundesdatenschutzbeauftragte hat als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung das “Quick-Freeze-Plus” eingeführt.

Schaar als  Bundesdatenschutzbeauftragte hat als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung das “Quick-Freeze-Plus” eingeführt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte: Seit dem 2. März 2010, als das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur anlasslosen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für verfassungswidrig erklärte, tobt ein erbitterter Streit darüber, wie dieses Urteil zu interpretieren ist und welche Schlussfolgerungen sich daraus ergeben. Bei der auf sechs Monate ausgelegten Vorratsdatenspeicherung …