Strafurteil in Sachen “KINO.TO” im “Volltext”

Nachfolgend das Strafurteil in Sachen kino.to, wie es von der Justiz Sachsen (auszugsweise) im Volltext veröffentlicht wurde: I. Im März 2008 haben sich der Angeklagte und die anderweitig Verfolgten schrittweise zusammengeschlossen, um die Internetseite KINO.TO verdeckt zu betreiben. Das System KINO.TO war ein arbeitsteiliges Modell. Es kam allen Beteiligten vorrangig darauf an, sich durch die …