Datenhehlerei: So nicht.

Vorschlag für eine Norm zur Datenhehlerei: Der Hehler ist schlimmer als der Stehler? Das muss überarbeitet werden. § 259a Datenhehlerei (1) Wer Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, welche den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen und die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sich oder einem Dritten …