Anfertigung und Ausstrahlung heimlicher Filmaufnahmen ohne Einverständnis der gefilmten Person kann vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass die Anfertigung und Ausstrahlung heimlicher Filmaufnahmen – auch ohne Einverständnis der gefilmten Person – vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Dabei ging es allerdings um eine strafrechtliche Verurteilung von vier Journalisten durch ein schweizerisches Strafgericht. Die Journalisten hatten einen Fernsehbeitrag der Verbraucherschutzsendung “Kassensturz” des Schweizer Fernsehen …