Bundesdatenschutzbeauftragter: Hohe Zahl der Widersprüche gegen Google Street View unterstreicht Handlungsbedarf

Anlässlich der Veröffentlichung der Widerspruchszahlen zum Google-Dienst Street View erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:
Ich kenne kein vergleichbares System, bei dem so viele Menschen in so kurzer Zeit der Verwendung ihrer Daten widersprochen haben – und das sogar schon vor Inbetriebnahme des Dienstes. Die hohe Zahl der Widersprüche gegen Google Street View zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden wollen, welche Daten über sie im Internet veröffentlicht werden. Diese Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger darf aber nicht vom Good Will einzelner Unternehmen abhängen. Ein verbrieftes und allgemeines Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet ist deshalb dringend erforderlich.

Schaar ist der Auffassung, dass es noch viel mehr Widersprüche gegeben hätte, wenn hierfür ein einfacheres Verfahren zur Verfügung stehen würde. Ihm liegen zahlreiche Beschwerden darüber vor, dass man Google weitere personenbezogene Daten geben muss, damit der Widerspruch berücksichtigt wird.

Schaar fordert: “Wichtig ist es, dass die Betroffenen nicht separat gegenüber allen Internetdiensteanbietern der Veröffentlichung widersprechen müssen. Daher brauchen wir ein unbürokratisches Widerspruchsregister, das von einer vertrauenswürdigen Stelle geführt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein einziger Widerspruch die Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Internet schützt. Außerdem müssten die Unternehmen bei einem solchen Verfahren gar nicht erfahren, von welcher Person der Widerspruch stammt. Sie müssten sich lediglich darüber informieren, ob zu einer bestimmten Anschrift ein Widerspruch vorliegt.

Ich erwarte von der Internetwirtschaft entsprechende Vorschläge in ihrem Datenschutz-Kodex, den sie Anfang Dezember vorgelegen will. Sollte diese Selbstregulierung nicht gelingen, muss der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben machen.”

Quelle

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