Cloud Computing war ein zentrales Thema der 34. Internationalen Datenschutzkonferenz, die in diesem Jahr in Uruguay stattfand. Ein gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingebrachter Entschließungsentwurf zum Cloud Computing wurde von den versammelten Vertretern der Datenschutzbehörden aus aller Welt einstimmig angenommen.
Hierzu der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar: Wir waren uns einig, dass Cloud-Computing nicht zu Lasten des Datenschutzes gehen darf. Die Internationale Datenschutzkonferenz fordert Anbieter und alle anderen Beteiligten auf, ein hohes Datenschutzniveau für Cloud Computing-Dienste zu gewährleisten. Die Nutzer derartiger Dienste, insbesondere Unternehmen und öffentliche Stellen müssen sich vergewissern, dass die Cloud-Dienste ein ausreichendes Datenschutzniveau garantieren, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Anbieter müssen für mehr Transparenz sorgen. Zudem müssen datenschutzrechtliche und -technische Anforderungen frühzeitig berücksichtigt werden (privacy by design). Eine grenzüberschreitende Datenverarbeitung setzt internationale Datenschutzstandards voraus. Die Datenschutzbehörden haben bereits entsprechende Entwürfe vorgelegt. Wir sind bereit, an deren Erarbeitung weiterhin mitzuwirken.