JMStV-E: “Freiwillige Selbstkontrolle” für alle, die es sich leisten wollen.

Derzeit besteht die Befürchtung, dass ein neuer Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) zu einer quasi-Zensur von Internetangeboten bzw. einer allgemeinen Verpflichtung zur Angabe von Altersstufen sowie der Kontrolle von “integrierten Inhalten” führt. Dies wird aus § 5 JMStV-E abgeleitet. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht von Internetangeboten erscheint praktisch unwahrscheinlich. Vielmehr belegt der Entwurf erneut eindrucksvoll, wie weit sich der Gesetzgeber …