Kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 18 DSGVO

Nach Art. 18 DS-GVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, …

EU-Datenschutzrecht gilt auch für Tür zu Tür Verkündungstätigkeit von Religionsgemeinschaften

1. Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist im Licht von Art. 10 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass die Erhebung personenbezogener Daten, die durch …

Erneute Vorlage an den EuGH in Sachen Speicherung von dynamischen IP-Adressen

Der Kläger verlangt von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Unterlassung der Speicherung von dynamischen IP-Adressen. Dies sind Ziffernfolgen, die bei jeder Einwahl vernetzten Computern zugewiesen werden, um deren Kommunikation im Internet zu ermöglichen. Bei den meisten allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes werden alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten mit dem Ziel, Angriffe abzuwehren und die strafrechtliche Verfolgung …

Behörden müssen Betroffene unterrichten, wenn Sie deren Daten an andere Behörden weitergeben.

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen Behörden bedarf der Information der Betroffenen. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 1. Oktober 2015(*) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 95/46/EG – Verarbeitung personenbezogener Daten – Art. 10 und 11 – Unterrichtung der betroffenen Personen – Art. 13 – Ausnahmen und Beschränkungen – Übermittlung personenbezogener Steuerdaten durch eine Verwaltungsbehörde eines …

Geschäftsmäßige Datenerhebung und Datenspeicherung zum Zweck der Übermittlung

§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und Datenspeicherung zum Zweck der Übermittlung (1) Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von Auskunfteien oder dem Adresshandel dient, ist zulässig, wenn 1. kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem …

Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?

Der Kläger verlangt von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Unterlassung der Speicherung von dynamischen IP-Adressen. Dies sind Ziffernfolgen, die bei jeder Einwahl vernetzten Computern zugewiesen werden, um deren Kommunikation im Internet zu ermöglichen. Bei den meisten allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes werden alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten mit dem Ziel, Angriffe abzuwehren und die strafrechtliche Verfolgung …

Schufa hat Auskunft darüber zu erteilen, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten bei ihr gespeichert und in die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte (Score) eingeflossen sind

Die Klägerin hat gegen die beklagte Wirtschaftsauskunftei SCHUFA einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch geltend gemacht. Die Beklagte sammelt und speichert im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Betroffenen relevant sein können. Darüber hinaus erstellt sie, u.a. auch unter Berücksichtigung der hinsichtlich des jeweiligen Betroffenen vorliegenden Daten, sog. Scorewerte. Ein Score stellt …

Das Volkszählungsurteil bleibt wegweisend für die Hintergründe des heutigen Datenschutzrechts

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Urteil 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 vom 15.12.1983 – Volkszählungsurteil 1. § 2 Nummer 1 bis 7 sowie §§ 3 bis 5 des Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1983) vom 25 März 1982 (Bundesgesetzbl. I S. 369) sind mit dem Grundgesetz vereinbar; jedoch hat der Gesetzgeber nach …

Datenschutz wiegt mehr als Veröffentlichungsinteresse über Agrarsubventionen

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Namen natürlicher Personen, die Empfänger einer solchen Beihilfe sind, und der genauen Beträge, die sie erhalten haben, ist im Hinblick auf das Ziel der Transparenz eine unverhältnismäßige Maßnahme Nach dem für die Finanzierung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Unionsrecht gewährleisten die Mitgliedstaaten jedes Jahr die nachträgliche Veröffentlichung …