1. Zur Nichtigkeit des Vertrages, mit dem der Insolvenzverwalter einer Adresshandelsfirma Adressdaten an einen Dritten verkauft, wegen Verstoßes gegen § 28 Abs. 3 BDSG und § 7 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 UWG.
2. Zur Anwendbarkeit des sog. Listenprivilegs nach § 28 Abs. 3 Satz 2 BDSG
3. Zur Frage der Erteilung einer wettbewerbsrechtlichen Einwilligung der Adressinhaber im Rahmen von AGB
4. Zum Ausschluss des Rückforderungsanspruchs des Käufers eines nichtigen Adresshandelsvertrages hinsichtlich des Kaufpreises wegen § 817 Satz 2 BGB
Tenor:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil vom 24.01.2018 zu 13 U 165/16 – Unwirksamkeit des Verkaufs von Adressdaten durch den Insolvenzverwalter einer Adresshandelsfirma wegen fehlender Einwilligung der Adressinhaber
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BGB § 134, BGB § 817, BDSG § 28, UWG § 7 „Unwirksamkeit des Verkaufs von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung der Adressinhaber führt zur Nichtigkeit aller Ansprüche“ weiterlesen